Reisemagazin 2023
61 Gütern deutlich dezimiert hatte, wurde aus den freien Bauern und ihren Familien Leibeigene, die Eigentum des Adels wa- ren. Sie waren zu Frondiensten verpflich- tet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen, außerdem unterla- gen sie dessen Gerichtsbarkeit. Erst 1805 wurde die Leibeigenschaft in den Herzog- tümern Schleswig und Holstein wieder aufgehoben. Alle damaligen Güter waren zunächst im Besitz der großen Adelsfa- milien Schleswig Holsteins, wie z.B.: Ahle- feld, Brockdorf, Rantzau, Reventlow, Ru- mor und Sehestedt. Bei vielen Gütern ist das heute nicht mehr der Fall. Sie werden aber immer noch zum Großteil landwirt- schaftlich betrieben. Leider sind die meis- ten Herrenhäuser nicht zu besichtigen. Gut Frauenhof Gut Carlsburg Gut Drült Gut Buckhagen Gut Priesholz Foto: M. Weber
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