Touristikverein Kappeln/Schlei-Ostsee e.V. - 2019 Schlei & Ostsee

81 Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12 % des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises danach 80 % des Reisepreises Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises danach 90 % des Reisepreises Sehr verehrter Gast, vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. 1. Abschluß des Beherbergungsvertrages 1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfol- gen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dieser bedarf keiner bestimmten Form. 1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 2. Preise/Leistungen 2.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu zahlende Entgelte kommen vor allem verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Fw / FH), vor allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zu- satzleistungen in Betracht. Bei Bettwäsche und Endreinigung ist eine gesonderte Abrechnung möglich, wenn dem Gast die Nutzung des Angebotes deutlich von vornherein freigestellt wird. Er kann also auswählen, ob er die Endreinigung bezahlt oder selber saubermacht. 2.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gast- geberverzeichnis/Internet, Angebotsschreiben) nach Maßgabe aller darin enthalte- nen Hinweise und Erläuterungen. 3 Bezahlung 3.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kann der BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 12% des Gesamtaufenthaltspreises pro Person verlangen. 3.2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten. 3.3. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der gegebenenfalls bei Ankunft zu zahlen- den Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich ver- einbarten Leistungen. 3.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten ist spätestens am Tage der Abreise an den BHB zu zahlen. 3.5 Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der BHB berechtigt, Zwischen- abrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind. 4. Rücktritt 4.1. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfül- lung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufs- recht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grund- sätzlich ausgeschlossen. 4.2 Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, bleibt, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Inhaber des BHB hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB bei der Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%, bei Über- nachtung mit Vollpension pauschal mit 40%, und bei Vermietung einer Ferienwoh- nung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können. 4.3 Statt Erfüllung kann der Inhaber des BHB pauschale Stornogebühren in der nach- folgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): 4.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB höhere Auf- wendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. 4.5 Die Absage der Buchung ist an den BHB zu entrichten und sollte im Inter- esse des Gastes schriftlich erfolgen. 4.6 Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen. 5. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen 5.1 Der Gast ist verpflichtet dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder sonstigen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. 5.2 Die Mängelliste ist ausschließlich an den BHB zu richten. 5.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. 5.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird. 5.5 Die Unterkunft darf nur mit der dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessenen Mehrvergütung begründen. 5.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 5.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach aus- drücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Verein- barung, nur im Rahmen der zur Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. 6. Haftung des BHB 6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 6.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 6.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die aus- drücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 7. An- und Abreisezeiten 7.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Über- nachtung 2 Std. danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen. 7.2 Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. 8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes 8.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechts- grund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus uner- laubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vor- gesehenen Belegungsende. 8.2. Schweben zwischen dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. 9.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 9.3. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist der Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB. 9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Per- sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen Ferienwohnungen: Zimmerleistungen:

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