Regelungen ab 03.04.2022
- Sämtliche Einschränkungen einschl. der Maskenpflicht entfallen. Dies gilt für private Zusammenkünfte, Saunen und Dampfbäder, Veranstaltungen, Versammlungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie den Einzelhandel.
- Die bisherige Maskenpflicht wird in eine Maskenempfehlung umgewandelt. Diese Empfehlung gilt vor allem in Bereichen, in denen bspw. eine große Anzahl von Menschen in Innenräumen zusammenkommt.
- Im öffentlichen Nahverkehr herrscht weiterhin Maskenpflicht.
Die ganze Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.