Was Sie in Zeiten von Corona zum Thema Stornierung wissen müssen

Grundsätzlich gilt, wenn es ein Beherberungsverbot gibt, also eine behördliche Anordnung vorliegt , die das Reisen zu touristischen Zwecken untersagt, können Sie als Gast ihre Buchung kostenfrei stornieren

Sobald das Beherbergungsverbot aufgehoben ist und wieder Reisen zu touristischen Zwecken erlaubt ist, liegen jeder Buchung unsere Stornobedigungen zugrunde. Diese sind in §7 "Rücktritt durch den Gast"in unseren AGB's aufgeführt und können hier nochmal nachgelesen werden. 

In jedem Fall empfehlen wir bei allen Reisen den vorherigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. So bietet z.B. die ERGO Reiseversicherung einen umfassenden Ergänzungsschutz "Covid-19" an.  Alle Infos hierzu finden Sie hier.